Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

Regierungs Platt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 4. Weimar. 8. Februar 1876. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[12|] I. Daß die Führung des Grundsteuer-Katasters vom Orte und der Flur 
Vieselbach der Großherzoglichen Bezirks-Katasterführung in Vieselbach über- 
tragen worden ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 14. Januar 1876. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
([13) II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ist den Fabrikanten Gebrüder Löser zu Trier ein Erfindungs-Patent 
auf ein Insektenpulver, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Mi- 
nisterium niedergelegten Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedin- 
gungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. 
März 1843 (Reg.-Blatt von Jahre 1843 Seite 13 — 16) angegeben und 
begründet find, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für 
den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem 
der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei. 
1876. 4
	        
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