Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Krongut gehörigen öffentlichen Straßen und Plätzen die Handhabung der orts- 
polizeilichen Verrichtungen den betreffenden Gemeindevorständen übertragen ist. 
Weimar am 28. Mai 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
!97] V. Daß von Seiten der Lebensversicherungsbank für Deutsch- 
land zu Gotha an Stelle des verstorbenen bisherigen Haupt-Agenten Eduard 
Freund hier der Kaufmann Hermann Geipel in Weimar zum Haupt-Agen- 
ten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch unter Bezug- 
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Dezember 1863 (Reg.= 
Blatt S. 202) zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 30. Mai 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
pr. Schomburg. 
1981 VI. Daß der Gesellschaft für Lebens= und Renten-Versiche- 
rungen, der Anker, in Wien, auf erfolgtes Nachsuchen die Erlaubniß 
zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum ertheilt und darauf von der Gesell- 
schaft der Banquier Schoenbeck in Weimar zum Haupt-Agenten für das 
Großherzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch zur össentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar am 5. Juni 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Ddr. Schomburg.
	        
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