Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Staatsvertrag. 
Zwischen 
der Großherzoglich Sachsen-Weimarischen Staatsregierung, vertreten durch 
den Großherzoglichen Regierungsrath Dr. Schambach, 
der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Staatsregierung, vertreten 
durch 
den Herzoglichen Geheimen Staatsrath Braun und 
den Herzoglichen Staatsrath Samwer, 
der Fürstlich Schwarzburg= Sondershausenschen Staatsregierung, vertreten 
durch 
den Fürstlichen Geheimen Staatsrath von Wolffersdorff, und 
der Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen Staatsregierung, vertreten 
durch 
den Fürstlichen Geheimen Regierungsrath Hauthal, 
ist heute folgender Vertrag abgeschlossen worden: 
I. Die vier contrahirenden hohen Regierungen erklären, daß die Bestim- 
mungen des unter dem heutigen Tage wegen der Eisenbahnlinie Arnstadt- 
Ilmenau mit der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft abgeschlossenen Vertrags, 
welcher zugleich einen integrirenden Theil des gegenwärtigen Staatsvertrags 
bilden soll, nicht blos im Verhältniß zur Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft, 
sondern auch im Verhältniß der Regierungen unter einander verbindlich sein 
sollen. 
Sollte der gedachte Vertrag mit der Eisenbahn-Gesellschaft die Zustim- 
mung der Gesellschafts-Organe bezüglich der bei derselben betheiligten Regie- 
rungen nicht erhalten, so werden die sämmtlichen Bestimmungen des gegen- 
wärtigen Staatsvertrags hinfällig. 
II. Der zwischen der Herzoglich Gothaischen und der Fürstlich Schwarz= 
burg-Sondershausenschen Regierung wegen der Zweigbahn Dietendorf-Arnstadt 
bestehende Staatsvertrag vom 29. April 1865 gilt durch den unter I. gedach- 
ten Vertrag mit der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft nur in soweit als 
aufgehoben, als derselbe mit letzterem in Widerspruch stehen würde. 
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