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(138) III. Daß von der Direktion der Sächsischen Vieh-Versicherungs-Bank
zu Dresden an Stelle des bisherigen Haupt-Agenten Carl Apel und Sohn
hier der Kaufmann R. O. Zinkeisen in Weimar zum Haupt-Agenten für
das Großherzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch unter Bezugnahme
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 16. November 1876 (Reg.-Blatt
S. 218) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 15. Oktober 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements--Chef:
dr. Schomburg.
(139] IV. Mit Beziehung auf das Gesetz vom 30. Mai 1859, betreffend
die Abänderung des §. 5 des Gesetzes zur Sicherung gegen Feuersbrünste
vom 29. April 1829 und des §. 33 des Gesetzes vom 28. August 1826
über die öffentliche Anstalt der Brandversicherung, wird hierdurch bekannt
gemacht, daß der von der Firma C. F. Weber zu Leipzig hergestellte
„Häuslersche Holzcement“ nach vorgängiger Begutachtung durch den
Großherzoglichen Ober-Baudirektor als Bedachungs-Material für zulässig
erachtet und dessen Anwendung bei Bauten im Großherzogthum bis auf Wei-
teres gestattet ist.
Weimar am 17. Oktober 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
[140|) V. Der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft „Equitable“ zu New-Tork
ist auf desfallsiges Nachsuchen die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Groß-
herzogthum widerruflich ertheilt worden.
Es wird solches und daß die gedachte Gesellschaft den Kaufmann Julius
Flintzer zu Weimar zum Haupt--Agenten für das Großherzogthum bestellt
hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 18. Oktober 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
br. Schomburg.