Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

Staatsvertrag. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen Altenburg und 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt 
von dem Wunsche geleitet, der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft die Möglichkeit ge- 
deihlicher Fortentwickelung zu Gunsten der von ihr berührten Staatsgebiete 
dadurch zu gewähren, daß zur Tilgung der auf Grund landesherrlicher Privi- 
legien vom 15. Oktober 1875 emittirten Prioritäts-Anleihe derselben im Be- 
trage von Vier Millionen Mark eine vier und einhalb prozentige Anleihe auf- 
genommen und von Seiten der Hohen betheiligten Staatsregierungen die 
Garantie der Verzinsung dieser neuen Anleihe übernommen werde: haben be- 
hufs einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen 
Allerhöchstihren Geheimen Staatsrath Dr. jur. Freiherrn von Groß, 
Allerhöchstihren Staatsrath Bergfeld und 
Allerhöchstihren Regierungsrath Genast, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen 
Höchstihren Staatsrath Heim, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Sonnenkalb, 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt 
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Hauthal, 
welche unter Vorbehalt der Ratifikation, bezüglich auch, soweit dies noch nicht 
geschehen, der Einholung der Zustimmung der betreffenden Landesvertretungen 
folgenden Vertrag abgeschlossen haben: 
Art. 1. 
Die Staatsregierungen von 
Sachsen-Weimar, 
Sachsen-Meiningen 
Sachsen-Altenburg und 
Schwarzburg-Rudolstadt 
39“
	        
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