Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden, 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
thun hiermit kund: 
Nachdem die Saal-Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund des von ihr in 
der General-Versammlung vom 24. Juli 1877 zu Jena gefaßten Beschlusses 
darauf angetragen hat, unter Zins-Garantie der Staatsregierungen von Sachsen- 
Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Schwarzburg-Rudolstadt 
nach Maßgabe des zwischen denselben abgeschlossenen Staatsvertrags vom 
1. Februar 1877, dessen Festsetzungen von der General-Versammlung der 
Gesellschaft angenommen worden sind, eine vier und ein halbprozentige Prioritäts- 
Anleihe von 
Drei und einer halben Millionen Mark 
aufnehmen zu dürfen, durch welche die Seitens der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft 
auf dem Grunde landesherrlicher Privilegien vom 15. Oktober 1875 emittirte, 
bisher nur theilweise begebene fünfprozentige Prioritäts -Anleihe im Gesammt- 
betrage von 4000 000 Mark getilgt werden soll, der gedachte Staatsvertrag 
vom 1. Februar d. J. auch allseitig ratifizirt und für die neue Anleihe von 
3500000 Mark der beiliegende Emissionsplan festgestellt worden ist, so er- 
theilen Wir zu dieser Anleihe hiermit Unsere landesfürstliche Zustimmung, 
indem Wir zugleich den die näheren Bedingungen enthaltenden, von dem Vor- 
stand der Gesellschaft gehörig vollzogenen und gerichtlich anerkannten Plan in 
allen Punkten bestätigen. 
So geschehen und gegeben Schloß Wartburg am 1. November 1877. 
Carl Alerander. 
G. Thon. Stichling. von Groß. 
Privilegium.
	        
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