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[14] VI. Im höchsten Auftrage Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
wird Folgendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
Nachdem der Noth der Bewohner des Ortes Frankenheim in Folge der
schweren Typhus-Epidemie während des Winters von 1875 zu 1876 durch
reiche Liebesgaben von nah und fern gesteuert worden und doch noch von diesen
Gaben nicht unbeträchtliche Summen in den Händen der Hilfs-Komités zu
Fladungen-Frankenheim, Eisenach und Weimar übrig geblieben sind und nach-
dem die drei genannten Komités, legitimirt durch den Auftrag der wohlthätigen
Geber, und um deren Absicht am besten zu entsprechen, ihre Kapitalien vereinigt
und unter dem Namen „Hülfskasse für Frankenheim“ eine Stiftung
errichtet haben „zur Hebung der geistigen und leiblichen Wohlfahrt der Orts-
bevölkerung von Frankenheim“: haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog
die Errichtung dieser Stiftung und die nachfolgende Stiftungsurkunde und
Statut derselben d. d. Eisenach am 9. Oktober 1876 in anerkennender Wür-
digung der Gesinnung der ursprünglichen Geber sowohl, als auch der wohlver-
dienten Hülfs-Komités, zu genehmigen und zu bestätigen, wie auch dieser neu
errichteten Stiftung — hingesehen auf §. 15 Ziffer 9 des Gesetzes über die
Steuerverfassung vom 18. März 1869, die Rechte einer milden Stiftung zu
verleihen gnädigst geruht.
Das Protektorat der Stiftung ist von Seiner Königlichen Hoheit dem
Großherzog Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin übertragen und
von Höchstderselben angenommen worden.
Nach §. 2 der von Seiner Königlichen Hoheit in Gemäßheit des §. 5
des Statuts zur Regelung der Kompetenzen und der Kontrole erlassenen Ver-
ordnung ist bestimmt, daß die von Seiner Königlichen Hoheit eingesetzte Stif-
tungsverwaltung die Stiftung nach Außen rechtsgültig vertritt und daß zu
einer rechtsverbindlichen Erklärung der Stiftungsverwaltung nach Außen es nur
der Unterschrift ihres Vorsitzenden oder seines Stellvertreters bedarf.
In Folge höchster Ernennung besteht die Stiftungsverwaltung zur Zeit aus
dem Großherzoglichen Bezirks-Direktor Schmith zu Dermbach, Vorsitzendem,
dem Großherzoglichen Justizamtmann Hohmann daselbst, stellvertretendem
Vorsitzenden,
dem Großherzoglichen Bezirks-Schulinspektor Stier daselbst und
dem Großherzoglichen Amts-Physikus Dr. Köhler daselbst.
Veränderungen in diesen Personal-Verhältnissen werden künftig in dem für die