Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

BZegierungs-BZlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachscu-Weimar-Eise rach. 
Nummer 31. Weimar 9. Dezember 1877. 
Juhalt: Katasterfllhrung von Schwabsdorf S. 279. — Ministertal- Belanntmachung, die Mittheilung von Ver- 
Kichnissen toer vorgekommene Veränderungen im Diensteinlommen Seitens der sammtlichen Staats. 
und Hof-Kassen 2c. an die Rechnungsämter und Steuerokal= temsenen betressend S. 279. — 
Ministerial- Betanmimachung, die Versteuerung des Einkommen nach M e des Gesetzes über die 
allgemeine Einkommenstener vom 19. März 1869 und des Nachtrags dazu unga 1°. April 1877 betreffend 
S 280 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[1541 1. Daß die Führung des Katasters von Schwabsdorf im Amtsbezirke 
Weimar dem Großherzoglichen Rechnungsamte Weimar übertragen worden ist, 
wird hierdurch zu öffentlicher Kenntniß gebracht. 
Weimar am 23. November 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Thon. 
(155] II. Bei dem bevorstehenden Eintritte der neuen Finanz-Periode für die 
Jahre 1878, 1879 und 1880 wird hiermit die Vorschrift in §. 3 der Aus- 
führungs-Verordnung vom 19. November 1869 in Erinnerung gebracht, wonach 
die sämmtlichen Großherzoglichen Staats= und Hof-Kassen, ingleichen die 
sämmtlichen Kassen der Gemeinden, Kirchen, Stiftungen und öffent- 
lichen Anstalten zur Herbeiführung einer Kontrole über richtig erfolgte 
Fatirung von Diensteinkommen vollständige Verzeichnisse aller in dieser Be- 
ziehung etwa vorgekommenen Veränderungen (Ab= und Zugänge) — nicht aber 
auch Ausfallscheine — den betreffenden Rechnungsämtern und Steuer-Lokal-- 
Kommissionen spätestens bis zum 15. Januar 1878, und ferner halb- 
1877. 45
	        
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