Volltext : Der Reichstag von Nürnberg 1522-23.

Einleitung.

Für  die  Geschichte  des  deutschen  Volkes  war  lange  kein
Reichstag  wichtiger  gewesen,  als  der  Wormser  im  Jahre  1521;
unter  den  Augen  des  jungen  Kaisers  Karl  war  manches  entschieden,
  manches  angebahnt  worden,  vieles  war  zur  Sprache
gekommen,  was  schon  länger  die  deutschen  Gemüter  bewegt
  hatte.

Ein  längst  gehegter  Wunsch  der  Stände,  die  Errichtung
  des  Reichsregiments,  war  dem  Kaiser  bei  seiner  Wahl
abgetrotzt  worden;  der  Enkel  musste  bewilligen,  was  der
Grossvater  immer  hinauszuschieben  gewusst  hatte  Nun,  im
Jahre  1521,  war  die  Ordnung  für  dieses  Regiment!)  festgesetzt
  worden,  nichts  stand  dieser  Gewalt  mehr  im  Wege:  es
war  ein  bedeutender  Sieg  der  ständischen  Elemente.  Nur
die  dauernde  Unterhaltung  des  Regiments  sollte  noch  manche
Überlegung  fordern,  denn  man  durfte  nicht  hoffen,  vom
Kaiser  für  diese  ständische  Schöpfung  direkte  Unterstützung
zu  erlangen.  Sollte  das  Regiment  nicht  immer  genötigt  sein,
von  der  jeweiligen  Gunst  der  Verhältnisse  abzuhängen,  so
musste  es  eine  stetig  fliessende  Hilfsquelle  zur  Verfügung
haben.  Und  so  war  schon  in  Worms  ein  Plan  ıns  Auge
gefasst  worden,  welcher  allerdings  erst  eine  eingehende  Be-1)

  Vgl.  Wyneken,  Regimentsordnung.  (Forschungen  z.  deutschen
Gesch.  Bd.  VIII.  S.  563—628.)  —  Lünig,  Teutsches  Reichs  -  Archiv;
Part.  Gen.  Contin.  I.  p.  350—57.  Der  Abschied  pag.  373—89.  —  A
Brückner  (Zur  Gesch.  des  Reichstags  zu  Worms  1521.  Heidelberg.
Diss.  1860.)  nennt  (S.  60)  die  Regimentsordnung  eine  „Umgehung  der
Wahlkapitulation®  und  meint  (S.  47)  sogar,  aus  dem  Regiment  sei  ein
„kaiserlicher  Staatsrat“  geworden.  Davon  kann  in  den  Jahren  1522
u.  1523  nı.  E.  nicht  die  Rede  sein.