Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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legung des Stadt= und Landkrankenhauses, zu Eisenach, dem Justizamtmann 
Piltz in Eisenach übertragen worden. 
Es wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 25. April 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
hr. Schomburg. 
(76 VII. Mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
ist die den drei Gemeinden Berka a/W., Horschlitt und Gospenroda gemein- 
schaftlich zugehörige, als besondere Flur bestehende, einem Gemeindebezirke aber 
bisher nicht angehörig gewesene, an die Flur Gospenroda angrenzende Waldung 
in Ausführung des Artikel 3 der neuen Gemeindeordnung und auf Grund 
des Artikel 4 daselbst dem Gemeindebezirke Berka a. W. zugewiesen 
worden. 
Es wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 30. April 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
hr. Schomburg. 
/77] VIII. Daß von der New-Yorker-Germania Lebens-Versicherungs-Gesell- 
schaft, aun Stelle des früheren Haupt-Agenten F. O. Schumann, Emanuel 
von Skalla in Eisenach zum Haupt--Agenten für das Großherzogthum er- 
nannt worden ist, wird hierdurch unter Bezugnahme auf die Ministerial-Be- 
kanntmachung vom 18. November 1868 (Reg.-Blatt S. 392) zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar am 1. Mai 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
pr. Schomburg.
	        
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