Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

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c) die Gemeindebezirke Bergern, Gutendorf, Schoppendorf und Troistedt 
dem Bezirke des Großherzoglichen Rechnungsamtes zu Weimar, 
ferner 
von den zu der Bezirks-Katasterführung zu Berka a./J. gehörigen Orten: 
d) Berka a.]/J. mit München, Buchfarth, Hetschburg, Hohenfelden, 
Nauendorf, Saalborn, Tannroda und Tonndorf 
der Bezirks-Katasterführung des Rechnungsamtes zu Blankenhain, 
e) Hayn, Klettbach, Meckfeld, Rohda mit dem Büßlebener Holze und 
Schellroda 
der Bezirks-Katasterführung zu Vieselbach, 
s) Bergern, Gutendorf, Schoppendorf und Treistedt 
der Bezirks-Katasterführung des Rechnungsamtes zu Weimar 
zugewiesen werden. 
Die bisher zum Rechnungsamte Berka a./J. gehörige Forstgelder- 
Einnahme besteht mit ihrem seitherigen Geschäftskreise als selbstständige 
Großherzogliche Kassestelle fort. 
Die Verwaltung dieser Kassestelle bleibt dem Großherzoglichen Rechnungs- 
amtmann Karl Eduard Hage zu Berka a./J. übertragen, welcher auch und 
zwar vorerst bis zum Schlusse des Jahres 1878 mit der Einhebung und Bei- 
treibung der am 1. Juli verbleibenden Reste auf liquidirte Kosten des Groß- 
herzoglichen Justizamtes zu Berka a./J. beauftragt worden ist. 
Weimar am 3. Juni 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
(53) II. Auf dem Grunde der Vereinbarung, welche die bei dem Staatsver- 
trage über Errichtung gemeinsamer Strafanstalten vom 28. Oktober 1876 
betheiligten Thüringischen Staatsregierungen in Ansehung der bei der Ein- 
lieferung und Aufnahme der Gefangenen und Sträflinge in die Anstalten zu
	        
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