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Vertrag.
Zwischen der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung,
vertreten durch das Großherzogliche Staats-Ministerium, Departement
des Aeußern und Innern,
und
der Lokomotiv-Fabrik Krauß und Komp. zu München,
vertreten durch ihren Chef und verantwortlichen Gesellschafter, den
Fabrikanten Georg Krauß,
ist heute, mit Vorbehalt der landständischen Zustimmung, folgender Vertrag
abgeschlossen worden:
J.
8. 1.
Die Großherzogliche Regierung beabsichtigt, unter dem Namen „Felda-
bahn“ eine Lokalbahn für Lokomotiobetrieb mit schmaler Spurweite als Wei-
marische Staats-Eisenbahn bauen zu lassen, welche im Anschluß an die Station
Salzungen der Werrabahn über Dorndorf nach Vacha einerseits und in das
Feldathal bei Dorndorf abzweigend nach Kaltennordheim andererseits führt.
Die Lokomotiv-Fabrik Krauß und Komp. übernimmt den Bau dieser Eisen-
bahn hiermit in General-Entreprise und verpflichtet sich, dieselbe mit allen
Haupt= und Nebenanlagen (Wegen, Gräben und dergleichen) unter Lieferung
aller dazu erforderlichen Materialien und Arbeiten dauerhaft, tadellos und in
vollständig betriebsfähigen Zustand herzustellen.
§. 2.
Die Ausführung des Baues erfolgt nach Maßgabe der eisenbahntechnisch
und landespolizeilich festzustellenden Spezialpläne. Die eisenbahntechnische Prü-
fung und Feststellung wird für die ganze Strecke die Großherzogliche Regie-
rung, die landespolizeiliche Prüfung, die baupolizeiliche Prüfung der Gebäude
sowie die Feststellung etwaiger feuerpolizeilicher Maßnahmen die Großherzog-
lich Sächsische und Herzoglich Sachsen-Meiningensche Regierung jede in ihrem
Gebiete vornehmen.
Den Spezialpläuen, welche der Bauunternehmer nach Perfektwerden des
Vertrags ohne Verzug vorzulegen hat, ist im Allgemeinen das von dem König-
lich Preußischen Baumeister Hostmann im Anschluß an die Bereisungsprotokolle
vom 6. bis 10. Januar d. J. bearbeitete Projekt zu Grunde zu legen.