Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
(57) II. Höchster Entschließung gemäß sind die Geschäfte eines Expropriations= 
Kommissars für den bei dem Bau der Feldabahn erforderlichen Grunderwerb 
dem Großherzoglichen Justizamtmann Hohmann zu Dermbach übertragen 
worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 14. Juni 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
(58] III. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Vieh- 
versicherungs-Bank für Deutschland von 1861 zu Berlin die ihrem 
früheren Haupt-Agenten Richard Dietrich, vordem hier, ertheilte General- 
Vollmacht zurückgezogen hat und daß die gedachte Gesellschaft wegen Mangels 
eines Haupt-Agenten für das Großherzogthum bis auf Weiteres vom Ge- 
schäftsbetriebe in demselben ausgeschlossen ist. 
Weimar am 19. Juni 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
hr. Schomburg. 
159) Das 16., 17. und 18. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1246 das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke 
der Verwaltung des Reichsheeres, vom 12. Juni 1878; unter 
Nr. 1247 das Gesetz, betreffend den Gewerbebetrieb der Maschinisten auf 
Seedampfschiffen, vom 11. Juni 1878; unter 
Nr. 1248 den Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem 
Königreiche Schweden und Norwegen, vom 19. Januar 1878; 
unter 
Nr. 1249 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Aufnahme einer verzins- 
lichen Anleihe im Betrage von 97 484 865 Mark, vom 14. 
Juni 1878. 
Weimar. — Hof. Buchdruckerei.
	        
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