Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

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bis zur Konfirmation verpflegt werden sollen, hat unter Anerkennung als milde 
Stiftung die höchste Genehmigung erhalten. 
Weimar am 26. Juli 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
dr. Schomburg. 
(70|] III. Daß die Führung des Katasters von Hammerstedt dem Großher- 
zoglichen Rechnungsamte Weimar übertragen worden ist, wird hierdurch zu öffent- 
licher Kenntniß gebracht. 
Weimar am 29. Juli 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
[71] IV. Daß die Führung des Katasters von Reisdorf der Großherzoglichen 
Bezirkskatasterführung in Apolda übertragen worden ist, wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 29. Juli 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerinm. 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
!72) Das 24., 25. und 26. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1259 das Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 
17. Juli 1878; unter 
Nr. 1260 den Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Spanien, 
vom 2. Mai 1878; unter 
Nr. 1261 die Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Aus- 
fuhr von Pferden, vom 22. Juli 1878; unter 
Nr. 1262 den Erlaß, betreffend Abänderungen und Ergänzungen der In- 
struktion vom 2. September 1875 zur Ausführung des Gesetzes 
vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die be- 
waffnete Macht im Frieden, vom 11. Juli 1878. 
J Weimar. — Pos · Buchdruderei.
	        
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