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bis zur Konfirmation verpflegt werden sollen, hat unter Anerkennung als milde
Stiftung die höchste Genehmigung erhalten.
Weimar am 26. Juli 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
dr. Schomburg.
(70|] III. Daß die Führung des Katasters von Hammerstedt dem Großher-
zoglichen Rechnungsamte Weimar übertragen worden ist, wird hierdurch zu öffent-
licher Kenntniß gebracht.
Weimar am 29. Juli 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
[71] IV. Daß die Führung des Katasters von Reisdorf der Großherzoglichen
Bezirkskatasterführung in Apolda übertragen worden ist, wird hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 29. Juli 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerinm.
Departement der Finanzen.
G. Thon.
!72) Das 24., 25. und 26. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1259 das Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom
17. Juli 1878; unter
Nr. 1260 den Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Spanien,
vom 2. Mai 1878; unter
Nr. 1261 die Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Aus-
fuhr von Pferden, vom 22. Juli 1878; unter
Nr. 1262 den Erlaß, betreffend Abänderungen und Ergänzungen der In-
struktion vom 2. September 1875 zur Ausführung des Gesetzes
vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die be-
waffnete Macht im Frieden, vom 11. Juli 1878.
J Weimar. — Pos · Buchdruderei.