J.
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III.
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Formular V.
Bemerkungen.
In die Liste für Erstimpfungen sind aufzunehmen:
1. die aus der vorjährigen Liste für Erstimpfungen zu übertragenden, in Spalte 26 der-
selben vermerkten Erstimpspflichtigen;
sämmtliche während des vorhergehenden Kalenderjahres geborenen und am Schlusse des-
selben im Impfbezirke lebenden Kinder, gleichviel ob dieselben während des vor-
hergehenden Kalenderjahres bereits geimpft worden sind oder nicht;
.die während des laufenden Kalenderjahres aus andern Impfbezirken zugezogenen und
als noch nicht mit Erfolg geimpft überwiesenen, im vorhergehenden Kalenderjahre
geborenen Kinder.
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In Spalte 8 ist einzutragen:
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.bei Impfung mit Menschenlymphe von Körper zu Körper der Vor- und Zuname des
Abimpflings;
.bei Impfung mit aufbewahrter Menschenlymphe der Name desjenigen Instituts oder des-
jenigen Impfarztes, von welchem die Lymphe bezogen wurde. Hatte der eintragende
Impfarzt die in aufbewahrtem Zustande gebrauchte Lymphe von einem einzelnen Kinde
entnommen, so ist der Name dieses Kindes einzutragen; hatte er sie von mehreren Kindern
entnommen und gemischt aufbewahrt, so ist der Name des Impfarztes selbst in diese Spalte
einzutragen;
. bei Impfung mit Thierlymphe ist der Name desjenigen Instituts oder derjenigen Privat-
person einzutragen, von welcher das zur Impfung benutzte Thier oder die aufbewahrte
Lymphe bezogen wurde.
dn der Spalte 26 sind zu vermerken:
alle nicht zur Nachschau vorgestellte und daher in Spalte 16 mit „Nein“ verzeichnete Kinder;
alle zum ersten oder zum zweiten Male, aber nicht die zum dritten Male ohne Erfolg ge-
impfte Kinder (entnehmbar aus den Spalten 6 und 17);
alle auf Grund ärztlichen Zeugnisses zurückgestellte (Spalte 24), sowie alle nicht auf-
findbare (Spalte 21) oder der Impfung vorschriftswidrig entzogene (Spalte 25) Kioder.
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IV. Jede von der Entwickelung mindestens einer wohlausgebildeten Vaccinepustel gefolgte Impfung
ist als eine solche „von Erfolg“ zu verzeichnen.
Bei der Wiederimpfung treten nicht immer Pusteln auf, welche mit allen karakteristischen
Merkmalen versehen sind. Als Wiederimpfung von Erfolg ist eine solche anzusehen, nach
welcher sich am Tage der Nachschau mindestens eine mehr oder weniger eingetrocknete Pustel
oder die Borke von einer oder mehreren rasch in ihrer Entwickelung verlaufenen Pusteln
vorfindet.
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