Regierungs Platt
für das
Großherzogthum
Sacsen-Weimar-Eise nach.
Weimar. 16. Februar 1878.
Jubalt: Katasterführung von Gaberndorf S. 17. — Wahlen der Abgeordneten für die zweite ordentliche Landes-
Synode S. 17. — Wechsel in der Haupt-Agentur der Stuttgarter Lebensversicherungs- und Ersparniß-
bank S. 20. — Nachwahl eines Landtags-Abgeordneten für den VI. Wahlbezirk S. 20.
Nummer 4.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[10) 1. Daß die Führung des Katasters von Gaberndorf dem Großher-
zoglichen Rechnungsamte Weimar übertragen worden ist, wird hierdurch zu
öffentlicher Kenntniß gebracht.
Weimar am 22. Jannar 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
IIII II. Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, auf Grund der
Synodal= Ordnung für die evangelische Landeskirche die Wahl der Abgeord-
neten für die zweite ordentliche Landes-Synode anzuordnen gnädigst beschlossen
haben, so werden von dem unterzeichneten, mit der allgemeinen Leitung der
Wahlgeschäfte betrauten Kultus-Departement des Großherzoglichen Staats-
Ministeriums folgende weitere Anordnungen andurch bekannt gemacht:
J.
Die Wahlen der von den Kirchgemeinde-Vorständen nach §. 7 der Synodal-
* zu wählenden weltlichen Wahlmänner haben bis spätestens den 1.
pril dieses Jahres zu erfolgen. Sie werden in vertraulichen Sitzungen,
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