Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

Regierungs Platt 
für das 
Großherzogthum 
Sacsen-Weimar-Eise nach. 
Weimar. 16. Februar 1878. 
Jubalt: Katasterführung von Gaberndorf S. 17. — Wahlen der Abgeordneten für die zweite ordentliche Landes- 
Synode S. 17. — Wechsel in der Haupt-Agentur der Stuttgarter Lebensversicherungs- und Ersparniß- 
bank S. 20. — Nachwahl eines Landtags-Abgeordneten für den VI. Wahlbezirk S. 20. 
Nummer 4. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[10) 1. Daß die Führung des Katasters von Gaberndorf dem Großher- 
zoglichen Rechnungsamte Weimar übertragen worden ist, wird hierdurch zu 
öffentlicher Kenntniß gebracht. 
Weimar am 22. Jannar 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
IIII II. Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, auf Grund der 
Synodal= Ordnung für die evangelische Landeskirche die Wahl der Abgeord- 
neten für die zweite ordentliche Landes-Synode anzuordnen gnädigst beschlossen 
haben, so werden von dem unterzeichneten, mit der allgemeinen Leitung der 
Wahlgeschäfte betrauten Kultus-Departement des Großherzoglichen Staats- 
Ministeriums folgende weitere Anordnungen andurch bekannt gemacht: 
J. 
Die Wahlen der von den Kirchgemeinde-Vorständen nach §. 7 der Synodal- 
* zu wählenden weltlichen Wahlmänner haben bis spätestens den 1. 
pril dieses Jahres zu erfolgen. Sie werden in vertraulichen Sitzungen, 
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