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Formular VII.
Hemerkungen.
In die „Liste der bereits im Geburtsjahre zur Impfung vorgestellten Kinder“ sind vom
Impfarzte die Namen u. s. w. nach Maßgabe der Spaltenüberschriften von allen denjenigen
Kindern einzutragen, welche vor Ablauf desjenigen Kalenderjahres, innerhalb dessen sie ge-
boren sind, bereits zur Impfung vorgestellt und wirklich geimpft worden sind.
In Spalte 7 ist einzutragen:
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bei Impfung mit Menschenlymphe von Körper zu Körper der Vor= und Zuname des
Abimpflings;
. bei Impfung mit aufbewahrter Menschenlymphe der Name desjenigen Instituts oder des-
jenigen Impfarztes, von welchem die Lymphe bezogen wurde. Hatte der eintragende
Impfarzt die in aufbewahrtem Zustande gebrauchte Lymphe von einem einzelnen Kinde
entnommen, so ist der Name dieses Kindes einzutragen, hatte er sie von mehreren Kindern
entnommen und gemischt aufbewahrt, so ist der Name des Impfarzies selbst in diese Spalte
einzutragen;
bei Impfung mit Thierlymphe ist der Name desjenigen Instituts oder derjenigen Privat-
person einzutragen, von welcher das zur Impfung benutzte Thier oder die aufbewahrte
Lymphe bezogen wurde.
Jede von der Entwickelung mindestens einer wohlausgebildeten Vaccinepustel gefolgte Impfung
ist als eine solche „von Erfolg“ zu verzeichnen.
Bei der Wiederimpfung treten nicht immer Pusteln auf, welche mit allen karakteristischen
Merkmalen versehen sind. Als Wiederimpfung von Erfolg ist eine solche auzusehen, nach
welcher sich am Tage der Nachschau mindestens eine mehr oder weniger eingetrocknete Pustel
oder die Borke von einer oder mehreren rasch in ihrer Entwickelung verlaufenen Pusteln vorfindet.
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