Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

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Formular VII. 
Hemerkungen. 
In die „Liste der bereits im Geburtsjahre zur Impfung vorgestellten Kinder“ sind vom 
Impfarzte die Namen u. s. w. nach Maßgabe der Spaltenüberschriften von allen denjenigen 
Kindern einzutragen, welche vor Ablauf desjenigen Kalenderjahres, innerhalb dessen sie ge- 
boren sind, bereits zur Impfung vorgestellt und wirklich geimpft worden sind. 
In Spalte 7 ist einzutragen: 
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bei Impfung mit Menschenlymphe von Körper zu Körper der Vor= und Zuname des 
Abimpflings; 
. bei Impfung mit aufbewahrter Menschenlymphe der Name desjenigen Instituts oder des- 
jenigen Impfarztes, von welchem die Lymphe bezogen wurde. Hatte der eintragende 
Impfarzt die in aufbewahrtem Zustande gebrauchte Lymphe von einem einzelnen Kinde 
entnommen, so ist der Name dieses Kindes einzutragen, hatte er sie von mehreren Kindern 
entnommen und gemischt aufbewahrt, so ist der Name des Impfarzies selbst in diese Spalte 
einzutragen; 
bei Impfung mit Thierlymphe ist der Name desjenigen Instituts oder derjenigen Privat- 
person einzutragen, von welcher das zur Impfung benutzte Thier oder die aufbewahrte 
Lymphe bezogen wurde. 
Jede von der Entwickelung mindestens einer wohlausgebildeten Vaccinepustel gefolgte Impfung 
ist als eine solche „von Erfolg“ zu verzeichnen. 
Bei der Wiederimpfung treten nicht immer Pusteln auf, welche mit allen karakteristischen 
Merkmalen versehen sind. Als Wiederimpfung von Erfolg ist eine solche auzusehen, nach 
welcher sich am Tage der Nachschau mindestens eine mehr oder weniger eingetrocknete Pustel 
oder die Borke von einer oder mehreren rasch in ihrer Entwickelung verlaufenen Pusteln vorfindet. 
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