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„Seilens der verbündeten Regierungen, des Herrn Beichskanzlers,
der den Kommisstonssitzungen beiwohnte, des Herrn Slaatssekrelärs des
Reichsmarineamlks und des Herrn Staatssekreltärs des Reichsschatzamls
wurden in weilestgehender Weise vertrauliche Milleilungen gemacht.
Dieselben bezogen sich auf die Kriegführung der Unterseeboole, und zwar,
soweil durch dieselbe unsere Feinde und die Meutralen berührl werden,
auf die Art und Weise, wie sich der Unterseebootkrieg in der Zeil vom
Februar bis August 1915 in der ersten, vom September 1915 bis Februar
1916 in der zweilen Periode abspielte, und über den
Unlerseebookhrieg,
wie er sich nach den Grundsätzen der Denkschrist vom 8. Februar 1916
gegenwärtig vollziehl.
Die Verhandlungen, die sich an diese Mitteilungen anhnüpflen, erstrechten
sich auf das ganze Gebiek der wirtschaftlichen und polilischen
Fragen, einschließlich der damit zusammenhängenden mililärischen Gesichtspunkte.
Die offene und freimütige Aussprache förderle eine Reihe neuer noch
nicht behannler Talsachen zutage.
Die Kommission beriek eingehend über Wesen, Möglichkeit und
Folgen des sogenannten rüchsichkslosen Unkerseebookkrieges. Nach dreilägigen
Berakungen
einiglen sich die großen Fraklionen
auf den folgenden Antrag:
Nachdem sich das Unterseeboot als eine wirbsame Waffe gegen die
englische, auf die Aushungerung Deutschlands berechnele Kriegsührung
erwiesen hat, gibt der Reichslag seiner Ueberzeugung Ausdruch, daß es
geboten ist, wie von allen unseren mililärischen Machlmitteln, so auch von den
Untkerseebooten denjenigen Gebrauch zu machen, der die Erringung eines
die Zukunft Deutschlands sichernden Friedens verbürgl, und bei Verhandlungen
mit auswärtigen Staaten die für die Seegeltung Deutschlands
erforderliche Freiheil im Gebrauch dieser Waffe unter Beachtung der berechtigten
Interessen der neutralen Staaken zu wahren.
Der Antlrag enthäll, was hervorgehoben werden soll, weder einen
Ausdruck des Vertrauens noch des Mißtrauens gegenüber der Regierung,
er schließl keine Krilih des bisherigen Verhallens der Regierung in
sich und will lediglich — abgelöst von einer solchen — die Auffassung
des Zeichskags zum Ausdruck bringen."“
In der Kommission, wie späler im Beichskag, haben sämlliche
bürgerliche Parteien und die große Sozialdemokratische Frahlion für
den hier erwähnlen Antrag gestimmt. Die Arbeitsgemeinschaft konnte
dieser Behandlung der U-Boot-Frage nicht zustimmen. Von ihr war
vielmehr beantragt worden:
„Der Beichslag wolle beschließen, an den Herrn Beichshanzler
folgende Erklärung zu richten: Auch für den U--Bootl-Krieg haben die
Bestimmungen des VBölberrechts zu gelten. Insbesondere darf der
rüchsichtslose U.-Boot-Krieg, also die warnungslose Torpedierung von
Handels= und Passagierschiffen gegnerischer und neutraler Staalen unker