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Ministerial-Bekanntmachungen.
(23) I. Daß von der Schlesischen Hagelschäden-Versicherungs-Gesellschaft zu
Breslau an Stelle des E. Fischer, bisherigen Haupt-Agenten der Gesellschaft,
Reinhold Apel in Weimar zum Haupt--Agenten für das Großherzogthum er-
nannt worden ist, wird hierdurch unter Bezugnahme auf die Ministerial-Be-
kanntmachung vom 15. Mai 1876 (Reg.-Blatt Seite 93) zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar am 12. März 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
dr. Schomburg.
(24) II. Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 15. d. M. wer-
den zufolge Bundesraths-Beschlusses die von der vormaligen Preußischen Bank
unter dem 1. Mai 1874 ausgegebenen
Einhundertmarknoten
eingezogen und können 'dieselben bis zum 1. April 1878 bei der Reichsbank=
Hauptkasse zu Berlin und bei den Zweiganstalten der Reichsbank gegen Baar-
geld umgetauscht werden, wogegen nach dem 1. April 1878 deren Einlösung
nur noch bei der Reichsbank-Hauptkasse zu Berlin erfolgt.
Unter Rückbezug auf unsere Bekanntmachung vom 20. Dezember 1875
werden die Großherzoglichen Staatskassen hierdurch angewiesen, die bei ihnen
in Vorrath befindlichen und ferner eingehenden Banknoten der vorbezeichneten
Art nicht wieder in Zahlung zu geben, sondern je bei der nächsten Ablieferung
zu den Bezirks-, bezüglich Zentralkassen mit abzugewähren.
Weimar am 18. März 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
G. Thon.
Weimar. — hof · Buchdrucerei.