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Zegierungs-Blatt
Großherzogthun
Sachsen -Wcimar-Eisenoach.
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Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, den Abschluß eines Vertrags über die Zusammenlegung mehrerer Landgerichte
zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken betressend.
Ministerial-Bekanntmachung.
[45) In Nachstehendem wird der zwischen Bevollmächtigten der diesseitigen
Staatsregierung und der Staatsregierungen des Königreichs Preußen, der
Herzogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg-
Gotha, sowie der Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß älterer Linie
und Reuß jüngerer Linie unter'm 11. November 1878 in Halle a./S. abge-
schlossene Vertrag über die Zusammenlegung der Bezirke mehrerer Landgerichte
zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken, nachdem derselbe von dem Landtage
im Großherzogthume genehmigt und von sämmtlichen vertragschließenden hohen
Regierungen ratifizirt worden ist, sowie eine gleichfalls allseitig genehmigte,
von den Bevollmächtigten der bezeichneten Staaten an demselben Orte und Tage
behufs der Ausführung der Bestimmungen in den §§ 5, 6 und 7 des Vertrags
abgeschlossene Neben-Uebereinkunft zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 17. März 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
1879 16