Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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Zegierungs-Blatt 
Großherzogthun 
Sachsen -Wcimar-Eisenoach. 
———.—.——0—.—.2 
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, den Abschluß eines Vertrags über die Zusammenlegung mehrerer Landgerichte 
zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken betressend. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
[45) In Nachstehendem wird der zwischen Bevollmächtigten der diesseitigen 
Staatsregierung und der Staatsregierungen des Königreichs Preußen, der 
Herzogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg- 
Gotha, sowie der Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß älterer Linie 
und Reuß jüngerer Linie unter'm 11. November 1878 in Halle a./S. abge- 
schlossene Vertrag über die Zusammenlegung der Bezirke mehrerer Landgerichte 
zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken, nachdem derselbe von dem Landtage 
im Großherzogthume genehmigt und von sämmtlichen vertragschließenden hohen 
Regierungen ratifizirt worden ist, sowie eine gleichfalls allseitig genehmigte, 
von den Bevollmächtigten der bezeichneten Staaten an demselben Orte und Tage 
behufs der Ausführung der Bestimmungen in den §§ 5, 6 und 7 des Vertrags 
abgeschlossene Neben-Uebereinkunft zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 17. März 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
1879 16
	        
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