Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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(53) IV. Der Schweizerischen Unfall-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft zu 
Winterthur ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf 
desfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden. 
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Gustav Hüttich 
zu Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 10. April 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staates-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
hr. Schomburg. 
([54) V. Nachdem der Verein für Unterstützung Hilfsbedürftiger der Stadt 
Eisenach seine Auflösung beschlossen hat, wird die Verleihung der Rechte einer 
juristischen Person an denselben — vergleiche Bekanntmachung vom 8. Juli 
1858, S. 177 des Regierungsblattes — auf Verfügung Seiner Königlichen 
Hoheit des Großherzogs wieder zurückgezogen und solches hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 12. April 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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