Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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kann der Verschluß mittels eines guten Klebestoffs oder mittels Siegelmarken 
aus Papier oder aus einem ähnlichen festeren Stoffe hergestellt werden. Auch 
bei anderen Packeten können Siegelmarken in Anwendung kommen, sofern diese 
mit Rücksicht auf den zur Verpackung benutzten Stoff so beschaffen sind, daß 
dadurch ein haltbarer Verschluß erzielt wird. 
Bei Reisetaschen, Koffern und Kisten, welche mit Schlössern versehen 
sind, sowie bei gut bereiften und fest verspundeten Fässern, auch fest ver- 
nagelten Kisten, bedarf es ebenfalls keines weiteren Verschlusses durch Siegel 
oder Bleie. 
u Desgleichen können gut umhüllte Maschinentheile, größere Waffen 
und Instrumente, Kartenkasten, einzelne Stücke Wildpret, z. B. Hasen, Rehe 2c., 
ohne Siegel= oder Bleiverschluß angenommen werden. 
§ 9. 
Besondere Anforderungen bezüglich der Werthsendungen. 
1 Briefe mit Werthangabe (Gold, Silber, Papiergeld, Werthpapieren 
u. s. w. müssen mit einem haltbaren Umschlage versehen und mit mehreren, 
durch dasselbe Petschaft in gutem Lack hergestellten Siegelabdrücken dergestalt 
verschlossen sein, daß eine Verletzung des Inhalts ohne äußerlich wahrnehmbare 
Beschädigung des Umschlages oder des Siegelverschlusses nicht möglich ist. 
u Geldstücke, welche in Briefen versandt werden, müssen in Papier oder 
dergleichen eingeschlagen und innerhalb des Briefes so befestigt sein, daß eine 
Veränderung ihrer Lage während der Beförderung nicht stattfinden kann. 
m Schwerere Geldsendungen sind in Packete, Bentel, Kisten oder Fässer 
fest zu verpacken. 
ir Sendungen bis zum Gewicht von 2 Kilogramm dürfen, sofern der 
Werth bei Papiergeld nicht 10 000 Mark und bei baarem Gelde nicht 1000 
Mark übersteigt, in Packeten von starkem, mehrfach umgeschlagenem und gut 
verschnürtem Papier eingeliefert werden. 
Bei schwererem Gewicht und bei größeren Summen muß die äußere 
Verpackung in haltbarem Leinen, in Wachsleinwand oder Leder bestehen, gut 
umschnürt und vernäht, sowie die Naht hinlänglich oft versiegelt sein. 
uu Geldbentel und Säcke, welche nicht in Fässern u. s. w. versandt 
werden, können in dem Falle aus einfacher starker Leinwand bestehen, wenn 
das Geld darin gehörig eingerollt oder zu Päckchen vereinigt enthalten ist. 
Andernfalls müssen die Bentel aus wenigstens doppelter Leinwand hergestellt
	        
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