Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

Begierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eise nach. 
Nummer 1. Weimar. 14. Januar 1878. 
AUu * die Rassalion alterer Alten der Gerichte und der staalsanwaltschaftlichen Behör den — 
1. — Abänderung der belau#machung des Reichskauzlers, vom 13. November 1875, bekreffend die 
Prafung der Apothekergehilsen S. 12. — Ernennung der Mitglieder für die tommission zur Prüfung 
der Apothekergehilfen auf die Zeit vom 1. Januar 1879 bis dahin 1882 S. 12. — Natural Leistungen 
für die bewaffuete Macht im Frieden. Vergütungsiätze für 1879 S. 13. — Ministerial- rchnntennen 
die Mittheilung der gerichtlichen verurtheilenden Eilenntniffe argen sozialdemolratische Agitatoren an die 
Großherzogchen Bezirksdirektoren betreffend S. 13. Reichs. Geseblatt S. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[1] I. Das nachstehende Regulativ, die Kassation älterer Akten der Gerichte 
und der staatsanwaltschaftlichen Behörden betreffend, nebst Anlage wird hier- 
durch zur Nachachtung Seitens der betreffenden Behörden bekannt gemacht. 
Weimar, den 31. Dezember 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
Regulativ, 
betreffend die Kassation älterer Akten der Gerichte und der 
staatsanwaltschaftlichen Behörden. 
5 1. 
Die Vorschriften dieses Regulativs über Kassation älterer Akten beziehen 
sich zunächst und bis auf weitere Anordnung nur auf solche Akten der Gerichte 
und staatsanwaltschaftlichen Behörden, welche vor dem 1. Oktober 1879 er- 
wachsen und abgeschlossen sind. 
Bezüglich der Akten des Gesammt-Oberappellationsgerichtes, des gemein- 
schaftlichen Appellationsgerichtes, der gemeinschaftlichen Kreisgerichte in Arnstadt 
1879. 1
	        
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