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und nichtstreitigen Gerichtsbarkeit gehen vom 1. Juli dieses Jahres ab auf
das Großherzogliche Iustizamt in Jena zur Fortstellung und Erledigung über.
Die Betheiligten haben daher in diesen Rechtssachen vom 1. Juli dieses
Jahres ab dasjenige, was ihnen bei dem bisherigen Großherzoglichen Justiz-
amte Bürgel mit Tautenburg in Thalbürgel obgelegen, bei dem nunmehr zu-
ständigen Großherzoglichen Instizamte in Jena zu verrichten, bei letzterem auch
dic von dem ersteren Justizamte auf einen Tag nach dem 1. Juli dieses
Jahres anberaumten Termine abzuwarten und sonstige Prozeßhandlungen vor-
zunehmen, und zwar Alles zur Vermeidung derjenigen Nachtheile, welche ihnen
in ergangenen Ladungen oder sonstigen Verfügungen des Großherzoglichen
Justizamts Bürgel mit Tautenburg in Thalbürgel angedroht worden sind, oder
welche unmittelbar kraft gesetzlicher Vorschrift eintreten.
Weimar, am 29. April 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
(64) V. Daß von der Direktion der Feuerversicherungs-Gesellschaft zu
Brandenburg a. H. an Stelle des August Bothe hier, bisherigen Hauptagenten
derselben, Max Lerz, hier, zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt
worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom
29. November 1877 (Regierungs-Blatt S. 291) hierdurch zur öffentlichen
Kenntuiß gebracht.
Weimar, am 30. April 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
(65] VI. Es ist nicht selten vorgekommen, daß junge Männer, welche, ohne
im Staatsdienst angestellt zu sein, behufs der Vorbereitung auf eine mit der
Zeit zu erlangende Anstellung im Staatsdienst bei Behörden des Großherzogthums
als Hilfsarbeiter Dienste leisten, ohne vorgängige dienstbehördliche Erlaubniß