Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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Ministerial-Bekanntmachung. 
!76) Daß das Kataster von Tiefengruben dem Großherzoglichen Rechnungs- 
amt Blankenhain zur Führung übertragen worden ist, wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
1771 
Nr. 
Weimar, den 20. Mai 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerinm. 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Das 13. und 14. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
1295 das Gesetz, betreffend die Vertheilung der Matrikularbeiträge für 
das Etatsjahr 1879/80, vom 12. Mai 1879; unter 
1296 das Gesetz, betreffend die Erwerbung der Königlich preußischen 
Staatsdruckerei für das Reich, vom 15. Mai 1879; unter 
1297 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum 
Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1879/80, vom 16. Mai 
1879; unter 
1298 das Gesetz, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genuß- 
mitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 14. Mai 1879. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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