Regierungs-Blatt
Großherzogthun
Siuchsen- Weimoar-= Eise ra.
Nummer 22. 6 Weimar. 11. Juni 1879.
Inhalt: Ministerial. Bekanntmachung, das Staitut der „Kaiser Wilhelms-Spende“ belressend S. 333. — Ministerial-
Bekanntmachung, die Abgreuzung der Rechuungsamisbezirke nach Eintritt der neuen Gerichtsorganisation
betressend S. 3500. — Reichs-Gesetzblatt S. 352.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[84/ 1. Nachdem der unter der Bezeichnung „Kaiser Wilhelms-Spende“
errichteten Allgemeinen Deutschen Stiftung für Alters-Renten= und Kapital-
Versicherung auf Grund des von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit,
dem Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen, unter Uebernahme
des Protektorats über die Stiftung, am 21. März d. J. vollzogenen Statuts
die Allerhöchste Genehmigung seitens Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und
Königs von Preußen ertheilt worden ist, bringen wir den Wortlaut des Statuts
dieser, den gering bemittelten Klassen, inbesondere der arbeitenden Bevölkerung
des Deutschen Volks gewidmeten Stiftung, mit Bezugnahme zugleich auf die
Bestimmung des § 15 desselben, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
Weimar, den 17. Mai 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
br. Schomburg.
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