Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthun 
Siuchsen- Weimoar-= Eise ra. 
Nummer 22. 6 Weimar. 11. Juni 1879. 
  
Inhalt: Ministerial. Bekanntmachung, das Staitut der „Kaiser Wilhelms-Spende“ belressend S. 333. — Ministerial- 
Bekanntmachung, die Abgreuzung der Rechuungsamisbezirke nach Eintritt der neuen Gerichtsorganisation 
betressend S. 3500. — Reichs-Gesetzblatt S. 352. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[84/ 1. Nachdem der unter der Bezeichnung „Kaiser Wilhelms-Spende“ 
errichteten Allgemeinen Deutschen Stiftung für Alters-Renten= und Kapital- 
Versicherung auf Grund des von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit, 
dem Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen, unter Uebernahme 
des Protektorats über die Stiftung, am 21. März d. J. vollzogenen Statuts 
die Allerhöchste Genehmigung seitens Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und 
Königs von Preußen ertheilt worden ist, bringen wir den Wortlaut des Statuts 
dieser, den gering bemittelten Klassen, inbesondere der arbeitenden Bevölkerung 
des Deutschen Volks gewidmeten Stiftung, mit Bezugnahme zugleich auf die 
Bestimmung des § 15 desselben, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. 
Weimar, den 17. Mai 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
br. Schomburg. 
1879 46
	        
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