Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

18 
[7)] II. Die Gerichtsbehörden des Großherzogthums werden auf die zwischen 
der Kaiserlich deutschen Regierung und dem schweizerischen Bundesrathe durch 
Austausch von Erklärungen getroffene, am 1. dieses Monats in Wirksamkeit 
getretene Vereinbarung, inhaltlich deren den deutschen und schweizerischen 
Gerichtsbehörden der unmittelbare Geschäftsverkehr in allen Fällen gestattet 
ist, in welchen nicht der diplomatische Verkehr durch Staatsverträge vorge— 
schrieben ist oder in Folge besouderer Verhältnisse räthlich erscheint (Central— 
Blatt für das Deutsche Reich VII. Jahrgang Nr. 1 Seite 6), hierdurch noch 
besonders aufmerksam gemacht. 
Weimar, den 8. Jannar 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
[/8) IIII. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nachdem 
sich durch die Niederlegung des Mandats seitens des Landtagsabgeordneten 
Kaphahn zu Berga die Neuwahl eines Laudtagsabgeordneten für die Dauer 
der laufenden Wahlperiode durch diejenigen Staatsangehörigen des V. Ver- 
waltungsbezirks nothwendig gemacht hat, welche aus anderen Quellen als dem 
Grundbesitz ein jährliches Einkommen von wenigstens Dreitausend Mark ver- 
steuern, zur Leitung dieser Wahl der Großherzogliche Instizamtmann Schenk 
zu Neustadt a. O. ernannt worden ist. 
Weimar, am 15. Jannar 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
(9) IV. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog die gnädigste 
Entschließung gefaßt haben, der Kleinkinderbewahranstalt zu Stadtsulza 
die Rechte einer milden Stiftung zu verleihen, wird Solches zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 20. Jannar 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Kultus. 
Stichling.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.