Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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[156] II. Daß die Führung des Katasters von Olbersleben dem Groß= 
herzoglichen Rechnungsamt Buttstädt übertragen worden ist, wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, 30. September 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
(157] III. In höchstem Auftrage wird hiermit unter Bezugnahme auf die 
Ministerial-Bekanntmachung vom 23. Jannar 1877 (S. 8 des Regierungs- 
Blatts), zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Abwesenheit Sr. Königlichen 
Hoheit des Großherzogs, Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog gnädigst 
geruht haben, auf Grund von §5 der Stiftungsurkunde und des Statuts der 
Hülfskasse für Frankenheim vom heutigen Tage an 
den bisherigen Großherzoglichen Justizamtmann Hohmann zu Dermbach 
wegen seiner amtlichen Versetzung nach Großrudestedt, der von ihm be- 
kleideten Stellung eines Mitgliedes und des stellvertretenden Vorsitzenden 
der Stiftungsverwaltung für Frankenheim zu entheben und an seiner 
Stelle das Mitglied dieser Stiftungsverwaltung, den Großherzoglichen 
Amtsphysikus Dr. med. Köhler in Dermbach zum stellvertretenden Vor- 
sitzenden und den Großherzoglichen Bezirks-Kommissar Elle daselbst zum 
vierten Mitgliede derselben zu ernennen. 
Weimar, am 1. Oktober 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Jnnern. 
v. Groß. 
I158! Das 33. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter 
Nr. 1332 die Verordnung, betreffend die Uebertragung preußischer Rechts- 
sachen auf das Reichsgericht, vom 26. September 1879; unter 
„ 1333 die Verordunung, betreffend die Uebertragung badischer Rechtssachen 
auf das Reichsgericht, vom 26. September 1879; unter 
„ 1334 die Verordnung, betreffend die Uebertragung hessischer Rechtssachen 
auf das Reichsgericht, vom 26. September 1879; unter
	        
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