Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1 (1)

Postalische Bestimmungen. 63 
Bekanntmachung. 
Vom 1. August 1914. 
Beim Reichsmarineamt in Berlin ist für die Dauer des Krieges ein Zentral= 
nachweisebureau für die Marine eingerichtet worden. Dasselbe erteilt Aus= 
kunft oder vermittelt die Auskunftserteilung über alle Personen der eigenen oder 
verbündeten Marine sowie über die Gefangenen der feindlichen Seestreitkräfte. Auch 
vermittelt dasselbe die Beurkundung der Sterbefälle von Angehörigen der Marine, 
für welche ein zuständiger Standesbeamter im Inlande nicht vorhanden oder nicht 
zu ermitteln ist. 
Die Adresse des Nachweisebureaus ist folgende: 
An das Zentralnachweisebureau des Reichsmarineamts 
Berlin W 10, Königin Augustastraße 38—42.