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Bei nicht zu rauher Witterung sind die Kinder so oft als möglich ins
Freie zu bringen.
4) Im ersten Lebensjahre dürfen die Kinder gar nicht, später nur in der
mildesten Weise bestraft werden. Schläge darf das Kind nie anders als mit
der üblichen Ruthe aus Birkenreis auf den Hintern bekommen.
5) Bei allen Krankheiten des Pflegekindes ist die Pflegemutter verpflichtet,
sofort einen Arzt herbeizurufen und hat sich des eigenen Curirens, der An-
wendung von sogenannten Hausmitteln und der Befragung von Curpfuschern
zu enthalten.
Insbesondere ist jede Diarrhöe (auch die sogenannte Zahn-Diarrhöe),
wenn sie einige Tage andauert, als eine ernstliche Krankheit anzusehen, die
sehr oft zur Abzehrung und zum Tode führt und stets ärztliche Behandlung
nöthig macht.
Auch die Krämpfe oder Fraisen sind immer eine Krankheitserscheinung
und meist durch Verdauungsstörungen verursacht.
Berichtigung. In der Bekanntmachung über das Ergebniß der Landtagswahlen für die nächste
Etats-Periode 1881 83 vom 15. November 1879 ist zu lesen:
zu Ziffer 16 — S. 551 — statt „Oberlandesgerichtsrath Ausfeld.“ „Oberappellations-
gerichtsrath a. D. Ansfeld“ und
zu Zifter — S. 552 — statt „Bürgermeister August Barthel“ „Bürgermeister August
Barthol“.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei. 5