egierungs-VBlatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer I. Weimar. 22. Jannar 1880.
T#er# Nanral- Eeungen o die T##asseenr NMech im Frieden. —— für das Jahr f S.
M inisterial Bekanntmachung, Abänderung der Vestimmangen über die Prüfung derl Apotheker- Selie
belreffend S. 2. — Ministerial Betanntmachung Verleihung der juristischen Persönlichleit an die Emma
Wahn'sche Sitiftung betressend —. 2. — Ministerial. (Delanmtmachung. Wechsel in der Hauptagentur der
Schlesischen Hagel-Versicherungs Gesellschaft zu Breslan beiresjend S. 3. — Reichs--Gesetzblatt S. 3.
Ministerial-Bekanntmachungen.
11 I. Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30. v. M. in
Nr. 1 des Centralblattes für das Deutsche Reich von 1880 ist, auf Grund
der Vorschriften in 8§ 9 Nummer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen
für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, der Betrag der
für Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1880 dahin
festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist:
mit Brod: ohne Brod:
a) für die volle Tageskost 85 4 70 4.
b) „ Miittagskost 43 „ 38 „
c) „ „ Abendkost 26 „ 21 „
d) „ „ Morgenkost 16 „ 11 "„
Es wird dies hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 5. Jannar 1880.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements--Chef:
br. Schomburg.
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