Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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[2] II. Zufolge Bundesrathsbeschlusses vom 5. v. Mts. und desfallsiger Be- 
kanntmachung des Reichskanzlers vom 25. v. Mts. (Centralblatt für das 
Deutsche Reich S. 850 f.) erleidet der § 3 Ziffer 2 der Bekanntmachung, 
betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Prüfung der Apotheker= 
gehilfen vom 4. Februar 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 91), 
bezüglich vom 31. Dezember 1878 (Regierungs-Blatt von 1879 S. 12) die 
nachfolgende Abänderung: 
§ 3, Ziffer 2. 
2) Das von dem nächstvorgesetzten Medicinalbeamten (Kreisphysikus, Kreis- 
arzt u. s. w.) bestätigte Zeugniß des Lehrherrn über die Führung des Lehr- 
lings, sowie darüber, daß der letztere die vorschriftsmäßige dreijährige — für 
den Inhaber eines von einem Deutschen Gymnasium oder von einer im Sinne 
des § 90 Ziffer 2a der Wehrordnung vom 28. September 1875 als be- 
rechtigt anerkannten Realschule erster Ordnung mit obligatorischem Unterricht 
im Lateinischen ausgestellten Zeugnisses der Reife zweijährige — Lehrzeit 
zurückgelegt hat, oder doch spätestens mit dem Ablaufe des betreffenden Prüfungs- 
monats zurückgelegt haben wird. 
Weimar, den 7. Januar 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
[3] III. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der von der in Kösen 
verstorbenen Emma Wilhelmine Wahn unter dem Namen „Emma Wahussche 
Stiftung" begründeten, der Verwaltung des hiesigen Gemeindevorstandes 
unterstellten Stiftung von 9000 Mark, deren Zinsabwurf zunächst für Familien= 
und eventuell für sonst wohlthätige Zwecke bestimmt ist, dic juristische Persön- 
lichkeit zu ertheilen geruht. 
Soches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 7. Jannar 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
br. Schomburg.
	        
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