Uebergangs
zur
Schein
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Beilage XIV.
Zu § 17.
Versendung von Gegenständen, welche einer innern Steuer unterliegen.
Ausstellungs-Amt,
D
unterseichneten Amte zu
Erledigungsamt,
wohnhaft zu
an, da
meldet heute dem
nachstehend verzeichnete Gegenstände
durch 4 wohnhaft zu versenden wolle, mit
dem Antrage, darüber eine Abfertigung auf das zum
sder Ueberweisung des Steuer-Anspruches auf dasselbe
Zwecke des steuerfreien Wiedereingangs nach zu ertheilen.
der Durchfuhr über dasselbe nach
I Der Kolli Gattung und Menge der Waaren
*l7; —
1 .Name nach der Deklaration des Ueber. nach stattgehabter amtlicher Angabe,
55 2 gangsscheins-Extrahenten Ermittelung ob und wie ein Ver-
2 T und — . . —..—— 5 Hdschluß angelegt ist,
Wohnor Benennung Deren Benennung — Derenund Zahl der ange-
455 der Waaren ——* der Waaren legten Bleie oder
2 der mmit Angabee Gewicht. — mit Angabe Gewicht. Siegel, dann der zu-
Empfänger,eber wahren Ler wahren□—. 9#hörigen Ausfuhr-
Stärke beStärke beii E anmeldungen.
t Branntwein.Kilogr. 1 Granntwein.] Kilogr.
1 2 4 5 6 7 8 10 11
s -"
l
EH
bei dem Amte
übernimmt mit diesem von
zur Revision und weiteren Abfertigung zu st
D · verlangten und angenommenen
Uebergangsscheine die Verpflichtung, die Waaren, auf welche derselbe lautet, in der darin an-
gegebenen Menge und Gattung mit diesem Uebergangsscheine bis zum
zu lassen, ingleichen für die inneren Steuern von diesen Waaren zu haften.
Diese Verpflichtung erlischt nur dann, wenn durch das Amt, auf welches der Ueber-
gangsschein ausgestellt ist, bescheinigt wird, daß den neben bemerkten Obliegenheiten vollständig
gLenügt sei.
18
ellen oder stellen
Acceptations-Erklärung des Uebergangsschein-Extrahenten.
Ich übernehme biesen Uebergangsschein mit der vorstehend angegebenen Verpflichtung.
en 18
den
Königlich Bayerische
18