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Dieselbe soll bestehen aus einer silbernen Schaumünze in ovaler Form.
Die Vorderseite zeigt das Großherzoglich Sächsische Wappen mit der
Umschrift:
Vigilando ascendimus.
Die Rückseite enthält die Inschrift
„Für Rettung aus Lebensgefahr“,
umrahmt mit dem Ranutenkranz.
Die Medaille wird an einem dazu vorgeschriebenen landesfarbigen Bande
getragen.
Die Verleihung der Medaille erfolgt durch Uns auf Vorschlag Unseres
Staats-Ministeriums.
Die Medaille verbleibt nach dem Ableben der Inhaber Eigenthum ihrer
Familie und Erben.
Würde die Familie die Absicht haben, eine solche Medaille zu veräußern,
so soll dieselbe gegen Erstattung des Metallwerthes an das Ordenssekretariat
abgegeben werden.
So geschehen und gegeben Doruburg, den 24. Juni 1881.
Carl Alerander.
G. Thon.
Ministerial-Bekanntmachungen.
155] I. Daß von der Direktion der Allgemeinen Unfall-Versicherungsbank und
der Deutschen Unfall-Versicherungs-Gesellschaft zu Leipzig an Stelle des Rentier
J. F. Franke zu Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Rudolf Mätzke
hier zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt woreen ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 16. Februar 1880
(Regierungs-Blatt Seite 10) hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht.
Weimar, am 22. Juni 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.