Metadata : Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich. Dritter Jahrgang. (3)

425  Die  türkische  Frage  vom  staatswissenschaftlichen  Standpunkt.  153

dasselbe  arbeits=  und  verwaltungsunfähig  sei.  Daher  gab  er
ihm  auf,  nie  zu  ruhen,  sondern  den  ewigen  Krieg  mit  den  Ungläubigen  zu
suchen,  zu  Hause  aber  von  dem  zu  leben,  was  die  unterworfene  Rajah
zahlen  würde.  Daß  ein  Krieg  Geld  fordert,  wenn  man  stehende  Heere
hat,  konnte  er  natürlich  nicht  verstehen.  Der  Sold  seiner  Spahi's,  Begs
und  Pascha's  war  ihm  eben  der  eroberte  Grundbesitz.  So  wie  das  Geld
hinzutrat,  war  das  Heer  und  mit  dem  Heere  sein  Staat  ein  anderer.  So
wie  aber  gar  ein  Fremder  ein  Recht  an  dem  Gute  des  Staats  durch  ein
Darlehen  gewann,  mußte  naturgemäß  dieser  Staat  aufhören  zu  sein;
denn  mit  Schlachten  zahle  ich  keine  Zinsen  und  mit  Eroberungen  kein
Kapital.  Und  nun  gar  ein  arbeitender,  mit  der  Rajah  in  Werkstatt
und  Künstler  sich  vermischender,  ja  gar  von  einem  Giaur  bezahlter  Osmane?
  Alles  hätte  der  Koran  als  Willen  Gottes  anerkannt,  nur  das  nicht!
So  hatte  sich  die  Türkei  vor  Schulden  gehütet,  bis  unser  Jahrhundert
kam.  Unser  Jahrhundert  aber  hat  das  Kapital  nicht  blos  zu  einer  Macht,
sondern  auch  zu  einer  Waffe  gemacht.  Das  Aufgebot  der  pfeilbewehrten
Ispahis  war  keine  Armee  mehr  und  der  Archipelagus  konnte  in  vergoldeten
Barken  nicht  vertheidigt  werden.  Die  Dinge  waren  andere  geworden.
Das  nun  war  gerade  dieselbe  Zeit,  in  welcher  das  europäische  persönliche
  und  wirthschaftliche  Kapitel  sich  das  Innere  von  Asien  eröffnet  hatte,
und  nun  den  Weg  dahin  suchte.  Wird  man  behaupten,  daß  das  Kapital,
dieser  gewaltige  Theil  des  persönlichen  Lebens,  so  innig  verbunden  mit
Allem  was  wir  sind  und  haben,  nicht  auch  jenes  Vorgefühl  der  großen
Bewegungen,  den  Instinkt  seiner  Aufgaben.  besitze?  Es  kann  ja  sein,  daß
man  es  leugnet.  Gewiß  aber  ist,  daß  kaum  jenes  Afien  sich  konsolidirt
hatte,  als  auch  das  europäische  Kapital  seine  Bewegung  nach  jenem  Staate
begann,  der  zwischen  Europa  und  Asien  lagerte.  In  weniger  als  fünfzig
Jahren  hatte  die  Türkei,  unkundig  der  Begriffe  und  der  Gewalt  von
Schuld  und  Zinsen,  eine  Staatsschuld,  an  deren  Rückzahlung  sie  vielleicht
schon  vor  zwanzig  Jahren  nicht  denken  konnte,  gewiß  aber  nie  gedacht  hat.
Es  ist  nutzlos,  hier  in  das  Einzelne  jener  für  einen  Europäer  geradezu
unglaublichen  Mißwirthschaft  einzugehen,  welche  nur  Der  versteht  der  nie
in  seinem  Leben  daran  gedacht  hat,  seine  Schulden  zurück  zu  zahlen.  Die
Türkei  war  eigentlich  bankrott  mit  den  ersten  fünfzig  Millionen,  welche  sie
Europa  schuldete.  Der  Grund  aber  lag  nicht  in  ihrem  Mangel  an
Kapitalskraft,  sondern  einzig  und  allein  an  ihrer  elenden  Verwaltung.
Jeder  Betheiligte  sah  in  ernster  Weise  das  neue  Princip  des  türkischen
Staatsschuldenwesens:  die  Verwaltungslosigkeit  ward  zur  Kreditlofigkeit.
Das  nun  war  Sache  der  Türkei  und  ihrer  Gläubiger,  so  lange  die
erstere  in  ihren  alten  Verhältnissen  blieb.  Nun  kam  der  russische  Krieg
und  die  europäische  Ordnung  desselben,  deren  Grundlage  die  Auflösung
in  souveräne,  höchstens  noch  tributpflichtige  Staaten  war.  Neben  diesen
wollte  Europa  aber  noch  immer  den  Kern  der  Türkei  seinem  Gesammtleben
erhalten,  damit  derselbe  nicht  in  die  Hände  einer  einzelnen  Macht  falle.
Das  war  ganz  konsequent.  Daß  diese  eigentliche  Türkei  nun  finanziell
vollständig  ruinirt  und  unter  der  Herrschaft  seines  ganz  unverantwortlich
  verwirthschafteten  Papiergeldes  zu  Allem  unfähig  war  was  Zahlung
heißt,  war  allerdings  ganz  richtig,  aber  zuletzt  doch  Sache  des  Einzelnen.