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Königlich Sächsischen Staatsfiskus sich befindet, mit einer anderen direkten
Staatssteuer, als den gesetzlichen Grundsteuern, nicht belegen.
Art. 11.
Gegenwärtiger Vertrag soll zur landesherrlichen Ratifikation vorgelegt und
die Auswechselung der darüber ausgefertigten Urkunden sobald als möglich
bewirkt werden.
Dessen zu Urkund ist dieser
Vertrag
in vierfachen Exemplaren ausgefertigt und von den ernannten Commissarien
vollzogen worden.
Leipzig, am 20. September 1881.
(L.S.) Julius Hans von Thümmel.
(I.§.) Wilhelm Genast. (I.§.) Ewald Alexander Hoffmann.
(I!§.) Bruno von Geldern-Crispendorf. (I.§.) br. Emil von Beulwitz.
(I.S.) Walther Engelhardt.
(1001 IV. Daß von der Direktion der Preußischen Feuer-Versicherungs-Aktien-
Gesellschaft zu Berlin an Stelle des Gustav Hüttich in Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben, Hermann Ulrich daselbst zum Hauptagenten für das
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 16. Februar d. J. (Regierungs-Blatt Seite 12) hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 1. November 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(101) V. Daß von der Direktion der Leipziger Kranken-, Invaliden= und Lebens-
versicherungs-Gesellschaft Gegenseitigkeit zu Leipzig, an Stelle des Gustav Hüttich
zu Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Geometer J. Holl daselbst
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 26. Februar 1879
(Regierungs-Blatt Seite 63) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 1. November 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
Weimar. — Hof- Buchdruckerei.