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Sollte die Transportbegleitung nicht rechtzeitig eintreffen und der Trans-
port nicht länger zu verschieben sein, so wird der Tranusport Seiten der
Königlichen Sächsischen Anstaltsbehörde zu Bräunsdorf auf Kosten der Groß-
herzoglichen Staatsregierung veranstaltet und der Entlassene der betreffen-
den Einlieferungsbehörde zugeführt, welche denselben unweigerlich über-
nehmen wird.
Der Aufwand, welcher der Anstalt durch die Ausstattung des zu Ent-
lassenden mit der nöthigen Kleidung und Wäsche erwachsen ist, wird dem
Großherzoglichen Staats-Ministerium berechnet.
8 13.
Vorstehende Uebereinkunft wird unter Festsetzung einer beiden Kontra-
henten zustehenden, vom Tage der Kündigung laufenden zweijährigen Kündigungs-
frist dergestalt abgeschlossen, daß dieselbe sofort nach Auswechselung der beider-
seitigen Ministerial-Erklärungen in Kraft tritt.
Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige
Ministerial-Erklärung
ausgefertigt und mit dem Großherzoglichen Insiegel versehen worden, um gegen
eine entsprechende Erklärung des Königlich Sächsischen Staats-Ministeriums
zu Dresden ausgewechselt zu werden.
Weimar, am 3. April 1882.
Großherzoglich Siächsisches Staats-Ministerium.
G. Thon.
Ministerial-Bekanntmachung.
(451 Daß von der Subdirektion der Feuerversicherungs-Anstalt der
Bayerischen Hypotheken= und Wechsel-Bank zu München, an Stelle
des Geometers Ferdinand Staffel, bisherigen Haupt-Agenten derselben, der
Kaufmann Hermann Ferdinand Müller zu Apolda zum Haupt-Agenten für
das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die