Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

68 
Sollte die Transportbegleitung nicht rechtzeitig eintreffen und der Trans- 
port nicht länger zu verschieben sein, so wird der Tranusport Seiten der 
Königlichen Sächsischen Anstaltsbehörde zu Bräunsdorf auf Kosten der Groß- 
herzoglichen Staatsregierung veranstaltet und der Entlassene der betreffen- 
den Einlieferungsbehörde zugeführt, welche denselben unweigerlich über- 
nehmen wird. 
Der Aufwand, welcher der Anstalt durch die Ausstattung des zu Ent- 
lassenden mit der nöthigen Kleidung und Wäsche erwachsen ist, wird dem 
Großherzoglichen Staats-Ministerium berechnet. 
8 13. 
Vorstehende Uebereinkunft wird unter Festsetzung einer beiden Kontra- 
henten zustehenden, vom Tage der Kündigung laufenden zweijährigen Kündigungs- 
frist dergestalt abgeschlossen, daß dieselbe sofort nach Auswechselung der beider- 
seitigen Ministerial-Erklärungen in Kraft tritt. 
Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige 
Ministerial-Erklärung 
ausgefertigt und mit dem Großherzoglichen Insiegel versehen worden, um gegen 
eine entsprechende Erklärung des Königlich Sächsischen Staats-Ministeriums 
zu Dresden ausgewechselt zu werden. 
Weimar, am 3. April 1882. 
Großherzoglich Siächsisches Staats-Ministerium. 
G. Thon. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
(451 Daß von der Subdirektion der Feuerversicherungs-Anstalt der 
Bayerischen Hypotheken= und Wechsel-Bank zu München, an Stelle 
des Geometers Ferdinand Staffel, bisherigen Haupt-Agenten derselben, der 
Kaufmann Hermann Ferdinand Müller zu Apolda zum Haupt-Agenten für 
das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.