Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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was als Bestand des Schuldantheils den Betrag von 
72 A 70,50 . — 72 A 80 4 
ergiebt. 
4. Um, was bei Aufstellung des Hauptregisters — vgl. Anlagen I und II — noth- 
wendig ist, Datum und Betrag der letzten Rentenzahlung berechnen und in Spalte 10 des 
Hauptregisters eintragen zu können, sind zunächst dem Termine der ersten Rentenzahlung, wie 
solcher im »Vorberichte“ angegeben ist, so viele Jahre und bezüglich Termine zuzusetzen, als 
sich in der betreffenden, für den festgesetzten Tilgungsfuß berechneten Spalte der Tabelle E vor- 
finden. Hieraus ergiebt sich der letzte Rentenzahlungstermin. Der Betrag dieser 
letzten Zahlung wird alsdann gefunden, wenn die in der betreffenden Spalte angegebene letzte 
Verhältnißzabl mit dem Betrage der viertel= oder halbjährigen Rente multiplizirt wird. 
Beispiel. 
Bei allen Renten, welche auf einer Verzinsung von 4,4 Prozent und einer Tilgung 
von 1,6 Prozent jährlich beruhen, ist nach Tabelle Da bei vierteljähriger Rentenzahlung der 
1. Termin des 31. Jahres nach der ersten Zahlung der letzte Zahlungstermin, also in den 
Fällen der Anlage II — Beispiel zu Formular A — der 
2. Januar 1914. 
Der Betrag dieser letzten Zahlung ergiebt sich für den Fall Nr. 1 der Anlage II 
durch Multiplikation der Verhältnißzahl 
0,819 (1. Termin des 31. Jahres) 
mit der ursprünglichen Rente von 
2,8181, 
also mit 
2 / 31 d. 
(Dezimalstellen brauchen hier nicht eingetragen zu werden), 
später, nach dem Hinzukommen des Grundstücks Nr. 123, mit der auf 
3,2386 
vermehrten Rente, also mit 
2.4 65 3 
für den Fall Nr. 2 durch Multiplikation derselben Verhältnißzahl 
0,819 
mit dem Rentenbetrage 
2,1761, also mit 1.44 78 3. 
und so fort. 
5. Hinsichtlich der Einwirkung von Abschlagszahlungen siehe die „Anweisung zum Ge- 
brauche der Tabelle E“ — Anlage VIII —.
	        
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