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Regierungs-Zlatt
für das
Großherzogthum
Sachsen = Weimar = Eisenach.
Nummer 22. Weimar. 24. November 1883.
Inhalt: Ministerial- Fchkenntmachung, die Verlechung der Rechte der juristischen — und milden Stiiftung
an die von dem Rittergutsbesiltzer Julius von Eichel-Streiber begründete Familien. Stistung der von
Eichel. Streiber’ schen Freistellen, als einer besonderen Abtheilung des Hospitals St. Juslus in Eisenach be-
treffend, Seite 273. — Ministerial-Bekanntmachung, die Entgegennahme von Anmträgen auf Suerssuet zur
ärztlichen 7 Seitens des Curators der Universität Jena betreffend, Seite 274. — Ministerial-Be-
kanntmachung, betreffend die Abänderung der Verordnung vom 30. September 1881 bezuglich E— Brand-
versicherungen von Gebäuden bei anderen Anstalten als der Gebäude-Brandversicherungs-Anstalt des
Großherzogthums, Seite 274. — Ministerial-Bekanntmachung, die Zusammensetzung der Prüsungs. Kom-
mission 8 Apotheker für die BeriodclNovembetlsdlbtsslOktobe11884bcteerndVer)—
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Ministerial-Bekanntmachungen.
[88] I. In Abwesenheit Serenissimi haben Seine Königliche Hoheit der
Erbgroßherzog der von dem Rittergutsbesitzer Julius von Eichel-Streiber in
Eisenach, zu ehrendem Andenken seines verstorbenen Vaters Friedrich von Eichel-
Streiber begründeten Familien-Stiftung:
der von Eichel-Streiber'schen Freistellen,
als einer besonderen Abtheilung des Hospitals St. Justus in Eisenach, die
höchste Bestätigung zu ertheilen und ihr, wie den beiden seit Jahrhunderten
bestehenden Frauen-Hospitälern St. Justus und St. Spiritus zu Eisenach
— welche von nun an in das von dem Rittergutsbesitzer Julius von Eichel-
Streiber für sie mit errichtete und durch Kapital-Ueberweisung ausgestattete
neue Hospital-Gebände verlegt werden, darin aber, unter ihren altehrwürdigen
Namen, in verschiedenen Abtheilungen selbständig nebeneinander fortbestehen
sollen — die Rechte juristischer Persönlichkeit und milder Stiftungen zu ver-
leihen bezüglich zu erneuern geruht.
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