Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
[49) 1. Daß von der Direktion der Allgemeinen Renten-, Kapital= und Lebens- 
Versicherungsbank „Teutonia“ zu Leipzig an Stelle des J. F. Franke zu 
Weimar, bisherigen Haupt-Agenten derselben, F. B. Dittmar daselbst zum 
Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug- 
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 15. Oktober 1880 (Regie- 
rungs-Blatt Seite 252) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 7. Mai 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(50) II. In dem Centralblatte für das Deutsche Reich, Jahrgang XI Nr. 18 
Seite 134 flg. findet sich eine Zusammenstellung der wesentlichsten Bestim- 
mungen der Gerichtsverfassung und des Civilprozeßverfahrens in Rußland ver- 
öffentlicht, welcher als Beilage A ein Verzeichniß der in Rußland auf Grund 
der neuen Gerichtsordnungen vom 20. November 1864 bisher errichteten, 
beziehungsweise im Laufe des Jahres 1883 zu errichtenden Appelhöfe, Bezirks- 
und Handelsgerichte, ferner der wichtigsten Gerichte in den Provinzen Esthland, 
Livland und Kurland, sowie in Finland, und als Beilage B ein Vollmachts- 
formular beigefügt ist. 
Auf diese Veröffentlichung, welche für Behörden und Privatpersonen im 
Großherzogthum unter Umständen von Interesse sein kann, wird hierdurch 
aufmerksam gemacht. 
Weimar, den 8. Mai 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
(51) III. Im Anschluß an § 36 der Verordnung vom 7. Anugust 1879 
wird hierdurch den Gerichtsvollziehern des Großherzogthums gemessenst unter-
	        
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