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8.
9.
Zinsen der Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb 4 Jahren von dem
in den betr. Coupons bestimmten Zahlungstage ab nicht geschehen ist, verfallen
zum Vortheile der Gesellschaft.
. Jeder Zinscoupon ist ungültig, wenn die Vorderseite desselben durchkrenzt ist.
Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation durch Ausloosung laut
des untenstehenden Tilgungsplanes. Der Ruhlaer Eisenbahn-Gesellschaft bleibt
jedoch das Recht vorbehalten, unter Genehmigung der betheiligten Staats-
regierungen auch größere und frühere Rückzahlungen zu leisten, als nach dem
Tilgungsplane zu geschehen haben würde.
. Die Nummern der hiernach zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen werden
jährlich im Monat April und zwar in einem durch die Gesellschaftsblätter vor-
her bekannt zu machenden Termine, dem beizuwohnen die Inhaber der Prioritäts-
Obligationen die Besugniß haben, unter Zuziehung einer Gerichtsperson durch
das Loos beslimmt und sodann durch die Gesellschaftsblätter zur öffentlichen
Kenntniß gebracht. Die Auszahlung des Betrages jeder Prioritäts-Obligation
erfolgt an dem darauf folgenden 1. Juli bei den Herren Ziegler & Koch in
Magdeburg nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Prioritäts-Obligationen
gegen Auslieferung derselben nebst den dazu gehörigen, noch nicht fällig ge-
wordenen Coupons sammt Talon. Die Verzinsung hört mit diesem Tage auf
und wird der Betrag etwa fehlender Coupons vom Kapitale in Abzug gebracht.
Obligationen, welche zur Rückzahlung aufgerufen und für welche der Betrag nicht
innerhalb 10 Jahren nach dem Rückzahlungsterminc erhoben wird, verfallen zu
Gunsten der Gesellschaftskasse.
Die Ruhlaer Eisenbahn-Gesellschaft ist nicht berechtigt, ein Anleihe-Geschäft zu
machen, welches die den nach diesem Plaue auszugebenden 53000 Mark Prioritäts-
Obligationen eingeräumten Rechte irgend beeinträchtigt oder schmälert.
Ruhla, den 18. April 1883.
Ruhlaer Eisenbahn-Gesellschaft.
Der Aussichtsrath.