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daß an Stelle des am 1. Juli d. J. ausscheidenden Großherzoglichen
Ministerial-Revisors Menneken hier die Großherzoglichen Ministerial-
Kalkulatoren Blaubach und Bemme hier zur Wahrnehmung der Re-
visionen nach § 27, Absatz 2 jenes Gesetzes in den Grenzen des Groß-
herzogthums für Fälle der Verhinderung des Großherzoglichen Ministerial-
Revisors Lichtwer hier bis auf Weiteres beauftragt worden sind.
Weimar, den 9. Mai 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
(581 III. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ort
Rohna von dem Bezirke der Stenerreceptur Auma abgetrennt und dem
Stenerhebebezirke Weida zugewiesen worden ist.
Weimar, den 21. Mai 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
159] IV. Nachdem die Führung des Katasters von dem Hofe Dietrichsberg
bei Wünschensuhl der Bezirkskatasterführung des Großherzoglichen Rechnungs-
amtes zu Gerstungen übertragen worden ist, wird dies hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar, den 24. Mai 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
[60) V. Nachdem die Führung des neuen Katasters von Süßenborn dem
Großherzoglichen Rechnungsamte Weimar übertragen worden ist, wird dies hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 24. Mai 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.