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[61] VI. Daß von der Direktion der Renten- und Lebens-Versicherungs—
Anstalt zu Darmstadt an Stelle des verstorbenen Julius Flintzer zu Weimar,
bisherigen Haupt-Agenten derselben, der Töpfermeister J. C. Schmidt daselbst
zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 28. Oktober 1879
(Regierungs-Blatt Seite 534) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 31. Mai 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
[62] Das 14., 15. und 16. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1540 das Gesetz, betreffend die Prisengerichtsbarkeit, vom 3. Mai 1884;
unter
„ 1541 das Gesetz, betreffend die Anfertigung und Verzollung von Zünd-
hölzern, vom 13. Mai 1884; unter
1542 das Gesetz, betreffend die zur Erforschung der Cholera nach
Aegypten und Ostindien entsandte wissenschaftliche Kommission,
vom 27. Mai 1884; unter
1543 die Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit Erzengnissen und
Geräthschaften des Weinbaues in den deutsch-französischen Grenz-
bezirken, vom 24. Mai 1884; unter
1544 die Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und
sonstigen Gegenständen des Gartenbaues, vom 26. Mai 1884;
unter
„ 1545 das Gesetz, betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des
Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial-
demokratie vom 21. Oktober 1878, vom 28. Mai 1884; unter
„ 1546 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die ein-
geschriebenen Hülfskassen vom 7. April 1876, vom 1. Juni 1884.
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.