Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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[61] VI. Daß von der Direktion der Renten- und Lebens-Versicherungs— 
Anstalt zu Darmstadt an Stelle des verstorbenen Julius Flintzer zu Weimar, 
bisherigen Haupt-Agenten derselben, der Töpfermeister J. C. Schmidt daselbst 
zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter 
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 28. Oktober 1879 
(Regierungs-Blatt Seite 534) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 31. Mai 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[62] Das 14., 15. und 16. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1540 das Gesetz, betreffend die Prisengerichtsbarkeit, vom 3. Mai 1884; 
unter 
„ 1541 das Gesetz, betreffend die Anfertigung und Verzollung von Zünd- 
hölzern, vom 13. Mai 1884; unter 
1542 das Gesetz, betreffend die zur Erforschung der Cholera nach 
Aegypten und Ostindien entsandte wissenschaftliche Kommission, 
vom 27. Mai 1884; unter 
1543 die Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit Erzengnissen und 
Geräthschaften des Weinbaues in den deutsch-französischen Grenz- 
bezirken, vom 24. Mai 1884; unter 
1544 die Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und 
sonstigen Gegenständen des Gartenbaues, vom 26. Mai 1884; 
unter 
„ 1545 das Gesetz, betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des 
Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial- 
demokratie vom 21. Oktober 1878, vom 28. Mai 1884; unter 
„ 1546 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die ein- 
geschriebenen Hülfskassen vom 7. April 1876, vom 1. Juni 1884. 
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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