Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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vorgeschriebenen Frist von vier Wochen an die Ortssteuereinnahmen 
pünktlich abzuführen, die letzteren aber haben für rechtzeitige Beibringung und 
Ablieferung derselben an die betreffenden Großherzogl. S. Rechnungsämter in 
Gemäßheit des § 9 der Instruktion vom 24. März 1881 gehörig Sorge zu 
tragen. 
Weimar, den 17. Juni 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
[64|/ II. Der Hamburg-Bremer Feuer-Versicherungs-Gesellschaft zu Hamburg 
ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges 
Ansuchen widerruflich ertheilt worden. 
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Bernhard Dittmar 
zu Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 7. Juni 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Cheft: 
Dr. Schomburg. 
[65] III. Daß von der Direktion der Kölnischen Unfall-Versicherungs-Aktien- 
Gesellschaft an Stelle des Gustav Röder zu Weimar, bisherigen Haupt- 
Agenten derselben, Gustav Hüttig daselbst zum Haupt-Agenten für das 
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial- 
Bekanntmachung vom 24. Januar 1883 (Regierungs-Blatt Seite 8) hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 11. Juni 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg.
	        
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