Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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kunstgeschichtlichen Nachschlageregister zum Abschluß gebracht. Der Vertrieb 
der „Kunstdenkmäler“ erfolgt durch den Buchhandel. Die Dauer der Arbeit 
ist auf etwa fünf Jahre berechnet. Die bei Ausführung des Unternehmens 
auf das hiesige Land entfallenden Kostenantheile sind von der Landesvertretung 
bereitwillilligst zur Verfügung gestellt worden. 
Wir empfehlen das Unternehmen, welches den erfolgreichen Vorgängen in 
anderen deutschen Staaten sich anschließt und sich die Aufgabe stellt, bekannt 
zu machen und zu erhalten, was die Frömmigkeit, die Heimathsliebe und der 
Kunstsinn der Vorfahren an Kunstdenkmälern geschaffen und gesammelt hat, 
der Förderung aller Kreise, in denen Sinn für die Kunst und Interesse für 
heimathliche Art und Geschichte lebendig sind. Iusbesondere bitten wir, den 
Conservator und dessen Gehülfen bei ihren Arbeiten und Aufnahmen zu 
unterstützen, auch empfehlen wir, den Rathschlägen derselben in Bezug auf die 
Erhaltung öffentlicher Kunstdenkmäler nach Thunlichkeit Folge zu leisten. 
Eingeleitet wird die Ausführung des Unternehmens durch die Hinaus- 
gabe von Fragebogen an die Ortsgeistlichen, Lehrer, Ortsvorstände, Bau- 
beamte und andere geeignete Personen zur Ausfüllung. Die Fragebogen haben 
den Zweck, dem Conservator und dessen Gehülfen als Fingerzeig zu dienen 
und die vollständige Aufnahme der Kunstdenkmäler zu erleichtern und sicher 
zu stellen. Je sorgfältiger die Beantwortung der gestellten Fragen erfolgt, 
desto größere Gewähr wird für den günstigen Erfolg des ganzen Unternehmens 
gewonnen. Wir empfehlen deshalb auch diese ersten örtlichen Aufzeichnungen 
dem Interesse der darum angegangenen Männer und bitten, die Bogen nach 
erfolgter Ausfüllung an uns zurückzugeben. 
Weimar, den 15. Juli 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Stichling. 
[78] V. In Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs haben 
Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog nach empfangenem unterthänigsten 
Vortrage im Großherzogl. Gesammt-Ministerium die gnädigste Entschließung 
gefaßt, der bei der Gemeinde Großneuhausen mit einem aus besonderen Stif- 
tungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen gebildeten Kapitalvermögen 
von zur Zeit 7610 Mark bestehenden „Armenkasse“ auf Grund eines vorge-
	        
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