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) der Kasse über die Großherzogliche Landesbaumschule Marien-
höhe
und von
d) der neu errichteten Kasse für den Landarmenverband des Groß-
herzogthums
übertragen worden ist, wird solches hiermit zu öffentlicher Kenntniß gebracht.
Weimar, den 31. Dezember 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
Bekanntmachung.
[6! Das unterzeichnete Präsidium hat für die erstinstanzliche Behandlung
und Entscheidung derjenigen Rechtsangelegenheiten des Landesherrn und der
Mitglieder der Landesherrlichen Familie, welche nach Bestimmung der Gesetze
an sich der sachlichen Zuständigkeit eines Amtsrichters unterfallen würden, auf
Grund des § 7 des Ausführungsgesetzes vom 20. März 1879 zu dem
Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetz (Regierungs-Blatt vom Jahr 1879,
Seite 115)
den Großherzoglichen Landgerichtsrath Dr. Reinhold
als Kommissar
und für den Fall der Verhinderung
den Großherzoglichen Landgerichtsrath Andreä
als regelmäßigen Stellvertreter desselben
bestellt.
Wir bringen solches zur allgemeinen Kenntniß unter dem Hinzufügen,
daß eine etwaige spätere Aenderung in den Personen besonders bekannt ge-
macht werden wird, außerdem aber anzunehmen ist, daß im weiteren Geschäfts-
jahr die obige Bestellung ebenfalls erfolgt ist.
Weimar, den 31. Dezember 1883.
Das Präsidium
des Großherzoglich Sächsischen Landgerichts.
Dr. Burckhard.