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[39] V. Daß von der Direktion der Allgemeinen Assekuranz zu Triest an
Stelle des Conrad Hellmund zu Eisenach, bisherigen Haupt-Agenten derselben,
Hermann Ulrich zu Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum er-
nannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung
vom 26. November v. J. (Regierungs-Blatt Seite 281) hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 30. April 1884.
Großherzoglich Sichsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
l40) Das 8., 9., 10., 11. und 12. Stück des Reichs-Gesetzblatts ent-
halten unter
Nr. 1532 das Gesetz, betreffend die Stimmzettel für öffentliche Wahlen,
vom 12. März 1884; unter
„ 1533 die Uebereinkunft zwischen Deutschland und Luxemburg, betreffend
die gegenseitige Zulassung der in den Grenzgemeinden wohnhaften
Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis, vom 4. Juni 1883;
unter
„ 1534 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichs-
haushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85, vom 12. April 1884;
unter
„ 1535 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Bezeichnung des Haupt-
zollamts in Hamburg, vom 12. März 1884; unter
„ 1536 den Internationalen Vertrag, betreffend die polizeiliche Regelung
der Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer, vom
6. Mai 1882; unter
„ 1537 die Uebereinkunft zwischen Deutschland und der Schweiz, betreffend
die gegenseitige Zulassung der in der Nähe der Grenze wohn-
haften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis, vom 29. Fe-
bruar 1884.
Weimar. — Hof. Buchdruckerei.