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Haupt-Agenten derselben, der Töpfermeister und Bezirksvorsteher J. C. Schmidt
zu Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist,
wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 16. April 1883
(Regierungs-Blatt Seite 56) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 8. Mai 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
47] VII. Der Bayerischen Hypotheken= und Wechselbank zu München ist
die Erlaubniß zur Ausdehnung ihres Geschäftsbetriebes im Großherzogthum
auf das Lebens-Versicherungsgeschäft widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft durch ihren bisherigen
Haupt-Agenten, den Kaufmann Hermann Ferdinand Müller zu Apolda, vertreten
wird, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 12. Mai 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(48] VIII. Nachdem die Sächsische Feuer-Versicherungs-Genossenschaft zu
Chemnitz in Liquidation getreten ist, wird Solches unter Bezugnahme auf die,
die Zulassung der genannten Gesellschaft zum Geschäftsbetrieb im Großherzog-=
thum enthaltende Bekanntmachung vom 14. Juli 1871 — Regierungs-Blatt
von 1874, Seite 129 — hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht, daß die ertheilte Konzession als erloschen zu betrachten und daß
es der genannten Genossenschaft ferner nicht mehr gestattet ist, Versicherungs-
verträge im Großherzogthum abzuschließen oder bestehende Versicherungsverträge
zu verlängern.
Weimar, den 14. Mai 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.