Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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Haupt-Agenten derselben, der Töpfermeister und Bezirksvorsteher J. C. Schmidt 
zu Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, 
wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 16. April 1883 
(Regierungs-Blatt Seite 56) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 8. Mai 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
47] VII. Der Bayerischen Hypotheken= und Wechselbank zu München ist 
die Erlaubniß zur Ausdehnung ihres Geschäftsbetriebes im Großherzogthum 
auf das Lebens-Versicherungsgeschäft widerruflich ertheilt worden. 
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft durch ihren bisherigen 
Haupt-Agenten, den Kaufmann Hermann Ferdinand Müller zu Apolda, vertreten 
wird, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 12. Mai 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(48] VIII. Nachdem die Sächsische Feuer-Versicherungs-Genossenschaft zu 
Chemnitz in Liquidation getreten ist, wird Solches unter Bezugnahme auf die, 
die Zulassung der genannten Gesellschaft zum Geschäftsbetrieb im Großherzog-= 
thum enthaltende Bekanntmachung vom 14. Juli 1871 — Regierungs-Blatt 
von 1874, Seite 129 — hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht, daß die ertheilte Konzession als erloschen zu betrachten und daß 
es der genannten Genossenschaft ferner nicht mehr gestattet ist, Versicherungs- 
verträge im Großherzogthum abzuschließen oder bestehende Versicherungsverträge 
zu verlängern. 
Weimar, den 14. Mai 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg.
	        
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