Krankenkasse (Name, Art, Sitz):
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Tiquidation
auf Grund des § 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.
Aufsichtsbehörde (Name, Sitz):
—
4Betrieb, in welchem sich der Un-
fall ereignet hat; Name des Un-
ternehmers (Firma); genaue Orts-
angabe (eventuell Straße und
Hausnummer):
Vor= und Zuname des verletzten
Kassenmitgliedes:
Wohnort, Wohnung:
Datum des Unfalls:
Datum
Ca) der Wiederaufnahme der zu a:
Arbeit, oder
b) des erfolgten Ablebens, oder zu b:
c) des Ablaufs der dreizehnten zu c:
Woche nach Eintritt des Un-
falles:
rl*
Anzahl der Tage, für welche dem Verletzten vom Beginn der fünften Woche nach Eintritt des
Unfalles bis zur Wiederherstellung (bis zum etwa erfolgten Ableben, beziehungsweise bis zum
Ablauf der dreizehnten Woche) Krankengeld gezahlt worden ist:
□
a) der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde gelegten täglichen
Arbeitslohnes –K. 3
A. Betrag des b) (gesetzlichen) (sttutenmäßigen) Krankengeldes für den Tag .. .. M. . .
c) auf Grund des § 5 Absatz 9 des lrsanehchermgedeie ür
den Tag gewährten Krankengeldsen l. 3
—
Berechnung. — Das verletzte Kassenmitglied hat vom Beginn der fünften seit Eintritt des
Unfalles an Krankengeld insgesammt zuhfangen,
und zwar für ... Tage (vergl. Ziffer 5) à J. (vergl. Ziffer Gc) zusammen . 3.
Dem Kassenmitgliede stand für die zleiche 6 Gerouch (statutenmäßig) zu und
zwar für .. . Tage (oergl. Ziffer 5) à 4. (vergl. Ziffer 6b), zusammen 4. 3.
Mehrauslage, welche der Kasse vom lnn——“ h zu erstatten ist . .. MA. . .
. Bemerkungen:
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