Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen = Weimar = Eisenach. 
Nummer 9. Weimar. 24. April 1885. 
  
Inhalt: Miniserial. Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer milden Stiftung an die Sterbekasse des 
riegervereins in Jena betreffend, Seite 47. — Ministerial Belanmmachung, den Vorsitz in der Kom- 
mission für die Prüfung der Kandidaten des höheren Schulamts bis zum Schluß des laufenden Prüfungs- 
halbjahres betreffend, Seite 48. — Ministerial- Bekanntmachung, Wechsel in der Haupt- Agentur der Deutschen 
Lebens-Versicherungs.Gesellschaft zu Lübeck betressend, Seite 8. — Minislerial-Bekanntmachung, die Zurilck- 
ziehung der unter dem 11. Juli 1874 ausgesertigten Ferchen Reichskassenscheine aus dem Verkehr be- 
treffend, Seite 48. — Ministerial-Bekanntmachung, Wechsel in den Personalien des litterarischen Sach- 
verständigen-Vereins betrefsend, Seite 49. — Ministerial-Bekanntmachung, die Peuwahl von Landtags- 
Abgeordneten für den vierundzwanzigsten ordentlichen Landtag betreffend, Seite 4 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(34/] I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der Sterbekasse des 
Kriegervereins in Jena, auf desfallsiges Nachsuchen und auf dem Grunde 
des vorgelegten Statuts vom 6. Dezember 1880, die Rechte einer milden 
Stiftung unter der ausdrücklichen Bedingung gnädigst zu verleihen gernht, daß 
die fragliche Sterbekasse lediglich dem in § 1 des Statuts bestimmten Zwecke 
zu dienen hat und von der übrigen Kasse des Vereins vollständig getrennt zu 
halten ist. 
Weimar, den 1. April 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
1885 10
	        
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